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Nicht in den Arbeitsbereich von Spitexmitarbeiterinnen gehren folgende Arbeiten :
- Arbeiten ausserhalb des Wohnbereiches z.B. Gartenarbeiten
- Transporte von Haustieren
- Kriterien zur Erbringung bzw. Ablehnung von Spitexleistungen sind in einem spezeillen Merkblatt geregelt. Dieses Merkblatt ist integrierter Bestandteil des Spitexangebots und kann beim Sekretariat bezogen werden.
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